VwGH 18.06.1962, 2440/59
VwGH 18.06.1962, 2440/59
Rechtssatz
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Norm | GebG 1957 §33 TP5; |
RS 1 | Ein Vertrag, der seinem Inhalte nach die Merkmale eines Mietvertrages aufweist, wird nicht dadurch zu einem Vertrage besonderer Art, daß auf Seite des Vermieters eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft auftritt, die Wohnungen nur an Mitglieder dieser Genossenschaft vergeben werden und der Vertrag als NUTZUNGSVERTRAG und die Leistung des Mieters als NUTZUNGSGEBÜHR bezeichnet wird. Ein solcher Vertrag unterliegt somit im Falle der Beurkundung der Gebühr von einem Mietvertrage. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2668 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1959002440.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-58643