Suchen Hilfe
VwGH 18.06.1962, 2440/59

VwGH 18.06.1962, 2440/59

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Ein Vertrag, der seinem Inhalte nach die Merkmale eines Mietvertrages aufweist, wird nicht dadurch zu einem Vertrage besonderer Art, daß auf Seite des Vermieters eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft auftritt, die Wohnungen nur an Mitglieder dieser Genossenschaft vergeben werden und der Vertrag als NUTZUNGSVERTRAG und die Leistung des Mieters als NUTZUNGSGEBÜHR bezeichnet wird. Ein solcher Vertrag unterliegt somit im Falle der Beurkundung der Gebühr von einem Mietvertrage.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2668 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1959002440.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-58643