VwGH 10.07.1957, 2435/55
VwGH 10.07.1957, 2435/55
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Eine beim Kauf eines Ruinengrundstückes vom Käufer zur Selbstzahlung übernommene, auf dem erworbenen Grundstück bücherlich sichergestellte Schuld an Ersatzvornahmekosten bildet einen Teil der Gegenleistung und mithin der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber hofft, daß diese Ersatzvornahmekosten später aus einem Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds abgedeckt werden können. * E , 2435/55 #1 VwSlg 1684 F/1957 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1684 F/1957 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1955002435.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-58636