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VwGH 22.02.1960, 2411/56

VwGH 22.02.1960, 2411/56

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei der Beurteilung, ob mehrere von demselben Eigentümer selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Daß die einzelnen Grundstücke (und zwar auch mehrere forstwirtschaftliche Grundstücke) zum Teil mehrere Kilometer voneinander entfernt liegen, hindert die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2178 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1956002411.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58611