VwGH 22.02.1960, 2411/56
VwGH 22.02.1960, 2411/56
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei der Beurteilung, ob mehrere von demselben Eigentümer selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Daß die einzelnen Grundstücke (und zwar auch mehrere forstwirtschaftliche Grundstücke) zum Teil mehrere Kilometer voneinander entfernt liegen, hindert die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit nicht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2178 F/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1956002411.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-58611