Suchen Hilfe
VwGH 01.06.1964, 2385/63

VwGH 01.06.1964, 2385/63

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Die Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens ist u.a. nur möglich, wenn neue Tatsachen hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die für ein Rechtsgeschäft vorgesehene behördliche Genehmigung zwar unter einschränkenden Bedingungen erteilt wird, diese Einschränkung aber von der gebührenpflichtigen Partei selbst im Laufe des Gebührenverfahrens bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden. Dies gilt umsomehr, wenn der behördliche Genehmigungsbescheid vor der Zustellung des Gebührenbescheides dem Gebührenschuldner zugestellt wird. *

E , 2385/63 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002385.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58587