VwGH 09.11.1977, 2382/77
VwGH 09.11.1977, 2382/77
Rechtssätze
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Normen | AVG §13 Abs1; VwRallg; |
RS 1 | Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig. |
Normen | |
RS 2 | In Angelegenheiten die zum selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, kommt der Aufsichtsbehörde lediglich eine Kontrolle, nicht aber eine Befugnis zur Entscheidung in der Sache selbst zu. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0843/69 B RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9425 A/1977 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1977002382.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-58582