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VwGH 09.11.1977, 2382/77

VwGH 09.11.1977, 2382/77

Rechtssätze


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Normen
AVG §13 Abs1;
VwRallg;
RS 1
Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig.
Normen
RS 2
In Angelegenheiten die zum selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, kommt der Aufsichtsbehörde lediglich eine Kontrolle, nicht aber eine Befugnis zur Entscheidung in der Sache selbst zu.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0843/69 B RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9425 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977002382.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-58582