VwGH 17.12.1965, 2372/64
VwGH 17.12.1965, 2372/64
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wird bei Veräußerung eines Grundstückes an Stelle eines förmlichen Kaufvertrages wegen der damit verbundenen steuerlichen Folgen ein Pachtvertrag mit "unbedingtem und unwiderruflichem Vorkaufsrecht" abgeschlossen, wobei gleichzeitig der Kaufpreis vereinbart und zum größten Teil sofort ausbezahlt wird, so handelt es sich um einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsrechten des bürgerlichen Rechtes Die Steuer (vom Veräußerungsgewinn) ist so zu erheben, wie wenn das Rechtsgeschäft auf dem allgemein üblichen Wege zivilrechtlicher Gestaltung, nämlich durch Kaufvertrag zustandegekommen wäre. * E , 2372/64 #1 VwSlg 3382 F/1965 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3382 F/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002372.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-58564