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VwGH 17.12.1965, 2372/64

VwGH 17.12.1965, 2372/64

Rechtssatz


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Normen
BAO §22;
EStG 1953 §23 Abs1 Z1 lita;
RS 1
Wird bei Veräußerung eines Grundstückes an Stelle eines förmlichen Kaufvertrages wegen der damit verbundenen steuerlichen Folgen ein Pachtvertrag mit "unbedingtem und unwiderruflichem Vorkaufsrecht" abgeschlossen, wobei gleichzeitig der Kaufpreis vereinbart und zum größten Teil sofort ausbezahlt wird, so handelt es sich um einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsrechten des bürgerlichen Rechtes Die Steuer (vom Veräußerungsgewinn) ist so zu erheben, wie wenn das Rechtsgeschäft auf dem allgemein üblichen Wege zivilrechtlicher Gestaltung, nämlich durch Kaufvertrag zustandegekommen wäre. *

E , 2372/64 #1 VwSlg 3382 F/1965

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3382 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002372.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-58564