VwGH 16.05.1956, 2370/55
VwGH 16.05.1956, 2370/55
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Durch die NACHSICHT EINER BETRIEBSSTEUER wird nicht ausgeschlossen, daß sich diese Nachsicht, wenn für die Betriebssteuer in der BILANZ EINE RÜCKSTELLUNG gebildet worden war, nunmehr gewinnerhöhend auswirkt. |
Norm | EStG 1953 §4 Abs1; |
RS 2 | Nach ständiger Lehre und Rechtsprechung kann von einem Sanierungsgewinn nur bei allgemeinen Sanierungsmaßnahmen zugunsten notleidender, dh vor dem wirtschaftlichem Zusammenbruch stehender Unternehmer gesprochen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1430 F/1956 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1955002370.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-58560