Suchen Hilfe
VwGH 16.05.1956, 2370/55

VwGH 16.05.1956, 2370/55

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §236 Abs1;
EStG 1939 §4 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 1
Durch die NACHSICHT EINER BETRIEBSSTEUER wird nicht ausgeschlossen, daß sich diese Nachsicht, wenn für die Betriebssteuer in der BILANZ EINE RÜCKSTELLUNG gebildet worden war, nunmehr gewinnerhöhend auswirkt.
Norm
EStG 1953 §4 Abs1;
RS 2
Nach ständiger Lehre und Rechtsprechung kann von einem Sanierungsgewinn nur bei allgemeinen Sanierungsmaßnahmen zugunsten notleidender, dh vor dem wirtschaftlichem Zusammenbruch stehender Unternehmer gesprochen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 1430 F/1956
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1955002370.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58560