Suchen Hilfe
VwGH 19.11.1979, 2365/78

VwGH 19.11.1979, 2365/78

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
ZollG 1955 §93 Abs4;
RS 1
Der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person bestimmt sich neben den Umständen der Lebensführung - wie etwa eigene Wohnung, selbstständiger Haushalt, gesellschaftliche Bindungen - auch nach dem Pflichtenkreis einer Person, insbesondere nach deren objektiven und subjektiven Beziehungen zu diesem.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 5401 F/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002365.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-58551