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VwGH 10.03.1981, 2363/80

VwGH 10.03.1981, 2363/80

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Gewerbebetrieb auf (oder veräußert er ihn) und überführt er dabei die noch offenen Betriebsschulden in Privatvermögen, so sind die sich auf Zeiträume nach der Betriebsaufgabe (Betriebsveräußerung) beziehenden Zinsen für solche Schulden zwangsläufig erwachsene außergewöhnliche Aufwendungen (vgl E , 2818/77, VwSlg 5240 F/1978 und E vom , 2075/76, VwSlg 5318 F/1978).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002363.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-58546