VwGH 20.02.1959, 2363/57
VwGH 20.02.1959, 2363/57
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hat jemand für ein bestimmtes Jahr bereits eine Steuererklärung überreicht, in der er den Gewinn nach dem Überschuß der EINNAHMEN ÜBER DIE BETRIEBSAUSGABEN ermittelt, dann kann er nicht nachträglich für den Beginn dieses Jahres eine Schillingeröffnungsbilanz aufstellen und zum Betriebsvermögensvergleich ÜBERGEHEN. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1960 F/1959 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1957002363.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58544