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VwGH 20.02.1959, 2363/57

VwGH 20.02.1959, 2363/57

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §4;
SEBG §35;
SEBG §38;
RS 1
Hat jemand für ein bestimmtes Jahr bereits eine Steuererklärung überreicht, in der er den Gewinn nach dem Überschuß der EINNAHMEN ÜBER DIE BETRIEBSAUSGABEN ermittelt, dann kann er nicht nachträglich für den Beginn dieses Jahres eine Schillingeröffnungsbilanz aufstellen und zum Betriebsvermögensvergleich ÜBERGEHEN.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1960 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1957002363.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-58544