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VwGH 19.06.1959, 2335/58

VwGH 19.06.1959, 2335/58

Rechtssatz


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Normen
EStG 1953 §16 Abs1 Z1;
EStG 1953 §34 Abs1;
RS 1
Betreibt ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe und erleidet er in dem einen von ihnen einen laufenden Verlust, während er im selben Jahr aus der Veräußerung dieses Betriebes einen Veräußerungsgewinn erzielt, dann kann nur der um die sonstigen Verluste geminderte Veräußerungsgewinn der Begünstigung der außerordentlichen Einkünfte teilhaftig werden. Ergibt sich nach Ausscheidung des Veräußerungsgewinnes kein steuerpflichtiges Einkommen, dann geht es nicht an, den Veräußerungsgewinn mit dem höchsten im § 34 EStG 1953 vorgesehenen Steuersatz zu belegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2038 F/1959;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958002335.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-58519