VwGH 19.06.1959, 2335/58
VwGH 19.06.1959, 2335/58
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Betreibt ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe und erleidet er in dem einen von ihnen einen laufenden Verlust, während er im selben Jahr aus der Veräußerung dieses Betriebes einen Veräußerungsgewinn erzielt, dann kann nur der um die sonstigen Verluste geminderte Veräußerungsgewinn der Begünstigung der außerordentlichen Einkünfte teilhaftig werden. Ergibt sich nach Ausscheidung des Veräußerungsgewinnes kein steuerpflichtiges Einkommen, dann geht es nicht an, den Veräußerungsgewinn mit dem höchsten im § 34 EStG 1953 vorgesehenen Steuersatz zu belegen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2038 F/1959; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1958002335.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-58519