Suchen Hilfe
VwGH 18.10.1957, 2331/55

VwGH 18.10.1957, 2331/55

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §230 Abs7;
BAO §231 Abs1;
RS 1
Wenn die Steuerbehörde feststellt, daß der Steuerpflichtige keine Vorsorge für die Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen trifft und sein Einkommen restlos verbraucht, ist sie zum Widerruf von Zahlungserleichterungen und zur Erlassung eines Vollstreckungsbescheides sowie unter Umständen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages berechtigt. Auf die Frage, ob die Steuerpflicht zu Recht besteht, braucht die Behörde im Vollstreckungsverfahren oder Sicherstellungsverfahren nicht einzugehen.

*

E , 2331/55 #1 VwSlg 1713 F/1957

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 1713 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002331.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58510