VwGH 10.04.1981, 2327/80
VwGH 10.04.1981, 2327/80
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Ob sich der Steuerpflichtige in den alkoholisierten Zustand versetzte, obwohl er wissen mußte oder vorsehen konnte, daß er sein Kraftfahrzeug noch lenken werde, oder ob dies nicht der Fall war, ist ohne Bedeutung. War der Steuerpflichtige alkoholisiert, als er den Verkehrsunfall verschuldete, und vermag er weder einen tatsächlichen, noch einen rechtlichen, noch einen sittlichen Grund anzuführen, warum er sich in diesem Zustand der Lenkung des Kraftfahrzeuges nicht entziehen habe können, so ist die aus dem Verkehrsunfall resultierende Belastung nicht zwangsläufig erwachsen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5574 F/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980002327.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-58501