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VwGH 19.09.1978, 2323/75

VwGH 19.09.1978, 2323/75

Rechtssätze


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Normen
EStG 1967 §4 Abs2;
EStG 1967 §6d;
RS 1
Hat der Steuerpflichtige bisher keine Investitionsrücklage gebildet, obwohl ihm dies an sich möglich gewesen wäre, so kann er die Rücklagenbildung nicht im Anschluß an eine Betriebsprüfung, die zu einer Gewinnerhöhung führte, nachholen (siehe die zitierte Vorjudikatur).
Normen
EStG 1967 §4 Abs4;
EStG 1967 §6 Abs1 Z3;
EStG 1967 §6 Abs1 Z5;
RS 2
Wird ein bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen Leibrente erworbenes Grundstück insbesondere Betriebsvermögen eingebracht, so ist die Rentenschuld mit dem Wert im Zeitpunkte der Zuführung anzusetzen, was zur Folge hat, daß die im Jahre der Einbringung nachbezahlte Rente auch dann nur vermögensumschichtend wirkt und nicht Betriebsausgabe ist, wenn die ursprüngliche Rentenschuld bereits voll berichtigt war.

*

E , 0302/69 #1 VwSlg 4094 F/1970
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0302/69 E VwSlg 4094 F/1970; RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1975002323.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-58496