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VwGH 12.03.1963, 2313/61

VwGH 12.03.1963, 2313/61

Rechtssätze


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Normen
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
KBG §11 Abs1;
RS 1
Ist bei Arbeitgeberleistungen an die Arbeitnehmer eine Feststellung des Wertes der einzelnen Zuwendung an sich individuell möglich, dann handelt es sich bei den Zuwendungen um einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn.

*

E , 1040/58 #2 VwSlg 2549 F/1961;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1040/58 E VwSlg 2549 F/1961 RS 2
Norm
RS 2
Auch Sachzuwendungen an sich geringen Wertes, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt, stellen - soweit ihr Wert sich im einzelnen feststellen läßt - Arbeitslohn dar. *

E , 2313/61 #2 VwSlg 2822 F/1963
Norm
RS 3
Eßmarken, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer ausgibt, und die jenen die Verabreichung verbilligter Mahlzeiten in Gaststätten ermöglicht, stellen Arbeitlohn dar.

*

E , 2313/61 #3 VwSlg 2822 F/1963

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2822 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961002313.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-58477