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VwGH 20.12.1976, 2303/74

VwGH 20.12.1976, 2303/74

Rechtssatz


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Normen
AVG §68 Abs3;
BauO Wr §129 Abs10;
VwGG §42 Abs2 litc Z3 impl;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
RS 1
Die Anwendbarkeit des § 68 Abs 3 AVG setzt nicht bloß die allgemein abstrakte und an generellen Erfahrungswerten orientierte Möglichkeit einer Gefahr voraus, sondern es muß vielmehr - gestützt auf einen ordnungsgemäß erhobenen Befund - eine konkrete Gefährdung von Personen nachgewiesen und von der Behörde in einem mängelfreien Verfahren festgestellt werden (Hinweis E , 0368/68, VwSlg 7499 A/1969).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1974002303.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-58458