VwGH 20.12.1976, 2303/74
VwGH 20.12.1976, 2303/74
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Anwendbarkeit des § 68 Abs 3 AVG setzt nicht bloß die allgemein abstrakte und an generellen Erfahrungswerten orientierte Möglichkeit einer Gefahr voraus, sondern es muß vielmehr - gestützt auf einen ordnungsgemäß erhobenen Befund - eine konkrete Gefährdung von Personen nachgewiesen und von der Behörde in einem mängelfreien Verfahren festgestellt werden (Hinweis E , 0368/68, VwSlg 7499 A/1969). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1974002303.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-58458