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VwGH 15.09.1978, 2300/77

VwGH 15.09.1978, 2300/77

Rechtssätze


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Norm
BauRallg;
RS 1
Ausführungen über die Frage des Rechtes des Nachbarn, aus einem rechtskräftigen Bewilligungsbescheid (hier: eine die Interessen der Nachbarschaft betreffende Auflage über die Ausführung von Fenstern) subjektive Rechte abzuleiten.
Normen
AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;
BAO §303 Abs2 impl;
RS 2
Nachträglich sich ergebende rechtliche Bedenken gegen die Richtigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides bilden keinen Wiederaufnahmsgrund (Hinweis E , 541/50, VwSlg 2078 F/1951, E , 1972/71, E , 341/73).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002300.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-58456

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