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VwGH 11.04.1972, 2286/71

VwGH 11.04.1972, 2286/71

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Für die Bejahung der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt die von den zeitlich und umstandsmäßig bedingten Verhältnissen unabhänigige grundsätzliche Bereitschaft, mit verschiedenen Personen in Geschäftsbeziehungen zu kommen. Eine solche Beteilung liegt nur dann nicht vor, wenn die Tätigkeit objektiv so beschaffen ist, daß sie ihrer Art nach Geschäftsbeziehungen nur mit einem einzigen Partner ermöglicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4369 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002286.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-58429