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VwGH 24.05.1965, 2286/64

VwGH 24.05.1965, 2286/64

Rechtssätze


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Norm
AVG §21;
RS 1
Die Zustellung an den Nachbar in seiner Eigenschaft als Organ einer juristischen Person vermag die Zustellung an ihn in seiner Eigenschaft als Nachbar nicht zu ersetzen.
Norm
AVG §42 Abs1;
RS 2
Eine bloße Kenntnis von dem Vorhaben oder seiner Durchführung vermag die vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen für die Verschweigung des Anrainers und seinen Einwendungen nicht zu ersetzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
Vwslg 6703 A/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002286.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58428