VwGH 14.12.1955, 2286/52
VwGH 14.12.1955, 2286/52
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, daß eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist. Dabei ist es nicht erforderlich, daß in der Betriebsstätte Geschäftsabschlüsse getätigt oder Inkassi vorgenommen werden. * E , 2286/52 #1 VwSlg 1332 F/1955; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1332 F/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1952002286.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-58427