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VwGH 19.05.1976, 2283/75

VwGH 19.05.1976, 2283/75

Rechtssatz


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Normen
AVG §41 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs1;
RS 1
Der § 41 Abs 1 leg cit normiert als rechtserhebliche Voraussetzung für eine persönliche Ladung, daß der Nachbar der Behörde bekannt ist. Dieses Tatbestandserfordernis trifft indes nicht nur auf solche Beteiligte zu, die in der den Gegenstand der Verhandlung bildenden Angelegenheit die Tätigkeit der Behörde in Anspruch genommen haben. Der Behörde obliegt es vielmehr zu dem angeführten Zweck unter Bedachtnahme auf die Rechtslage an Hand der ihr zugänglichen Unterlagen zu prüfen, auf welche Personen im konkreten Rechtsfall das bezogene Tatbestandsmerkmal des § 41 leg cit zutrifft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9060 A/1976
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002283.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-58424