VwGH 19.05.1976, 2283/75
VwGH 19.05.1976, 2283/75
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Der § 41 Abs 1 leg cit normiert als rechtserhebliche Voraussetzung für eine persönliche Ladung, daß der Nachbar der Behörde bekannt ist. Dieses Tatbestandserfordernis trifft indes nicht nur auf solche Beteiligte zu, die in der den Gegenstand der Verhandlung bildenden Angelegenheit die Tätigkeit der Behörde in Anspruch genommen haben. Der Behörde obliegt es vielmehr zu dem angeführten Zweck unter Bedachtnahme auf die Rechtslage an Hand der ihr zugänglichen Unterlagen zu prüfen, auf welche Personen im konkreten Rechtsfall das bezogene Tatbestandsmerkmal des § 41 leg cit zutrifft. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9060 A/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975002283.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58424