VwGH 04.07.1975, 2271/74
VwGH 04.07.1975, 2271/74
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die bei einer ersten Vernehmung gemachten Angaben kommen erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0073/73 E RS 1 |
Norm | AVG §45 Abs2; |
RS 2 | Wenn auch die Verwaltungsbehörde weder an die Beweiswürdigung noch an die Beweisergebnisse eines strafgerichtlichen Verfahrens gebunden ist, so besteht doch für sie die Verpflichtung, die im Gerichtsverfahren angegebenen Beweismittel im Rahmen des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wenn sich die Partei im Verwaltungsverfahren darauf bezieht und diese zur Klärung des Sachverhalts notwendig sind. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1989/71 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974002271.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-58399