VwGH 28.11.1973, 2261/71
VwGH 28.11.1973, 2261/71
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Es muß grundsätzlich der Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen überlassen bleiben, ob er den Ankauf eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines Eigenheimes mit Eigenmitteln oder trotz vorhandener Eigenmittel durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert. Aus den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen der Steuerpflichtigen (der Erstbeschwerdeführer ist Zahnarzt, Sorgepflicht für zwei Kinder) allein kann nicht gefolgert werden, daß die Aufnahme eines Darlehens zum Ankauf eines Grundstückes um ca S 50.000,--, das zur Errichtung eines Eigenheimes dienen soll, einen Mißbrauch von Formenmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes darstellt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4604 F/1973 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1971002261.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-58372