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VwGH 28.11.1973, 2261/71

VwGH 28.11.1973, 2261/71

Rechtssatz


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Normen
BAO §22;
EStG 1967 §10 Abs1 Z4 lita;
RS 1
Es muß grundsätzlich der Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen überlassen bleiben, ob er den Ankauf eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines Eigenheimes mit Eigenmitteln oder trotz vorhandener Eigenmittel durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert. Aus den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen der Steuerpflichtigen (der Erstbeschwerdeführer ist Zahnarzt, Sorgepflicht für zwei Kinder) allein kann nicht gefolgert werden, daß die Aufnahme eines Darlehens zum Ankauf eines Grundstückes um ca S 50.000,--, das zur Errichtung eines Eigenheimes dienen soll, einen Mißbrauch von Formenmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes darstellt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4604 F/1973
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1971002261.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-58372