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VwGH 21.12.1971, 2261/70

VwGH 21.12.1971, 2261/70

Rechtssätze


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Normen
EStG 1967 §2;
EStG 1967 §21 Abs1 Z1;
RS 1
Hat der Steuerpflichtige ein Gebäude durch jahrzehntelange Unterlassung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten verfallen lassen und fehlt ihm offensichtlich der Wille, das Gebäude instandzusetzen und ertragbringend zu nutzen, ist die Beibehaltung des Gebäudes als Liebhaberei anzusehen.
Norm
EStG 1967 §11 Abs1;
RS 2
Ist die Vereinnahmung von Mietzinsvorauszahlungen durch vom Hauseigentümer bevollmächtigte Personen erfolgt, denn liegt mit dem Inkasso durch den Bevollmächtigten Vereinnahmung für den Hauseigentümer vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4324 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002261.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-58371