VwGH 21.12.1971, 2261/70
VwGH 21.12.1971, 2261/70
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Hat der Steuerpflichtige ein Gebäude durch jahrzehntelange Unterlassung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten verfallen lassen und fehlt ihm offensichtlich der Wille, das Gebäude instandzusetzen und ertragbringend zu nutzen, ist die Beibehaltung des Gebäudes als Liebhaberei anzusehen. |
Norm | EStG 1967 §11 Abs1; |
RS 2 | Ist die Vereinnahmung von Mietzinsvorauszahlungen durch vom Hauseigentümer bevollmächtigte Personen erfolgt, denn liegt mit dem Inkasso durch den Bevollmächtigten Vereinnahmung für den Hauseigentümer vor. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4324 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970002261.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-58371