VwGH 07.09.1971, 2252/70
VwGH 07.09.1971, 2252/70
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Den Eigentümer einer Einfriedung für ein bebautes Grundstück trifft die Erhaltungspflicht ohne Rücksicht darauf, ob die Errichtung der Einfriedung bewilligungspflichtig war oder nicht (Vermerk zu diesem RS: Die Behörde muß Gründe dafür anführen, daß ein öffentliches Interesse durch das Gebrechen am Zaun berührt wird, wobei es aber dem Eigentümer freisteht, dagegen sprechende Umstände vorzubringen. Jedoch keine Nachholung der Einwendungen im Verfahren vor dem VwGH!). |
Norm | BauO Wr §129 Abs10; |
RS 2 | Die Erteilung eines auf § 129 Abs 10 leg cit gestützten Auftrages, ist von dem Nachweis eines öffentlichen Interesses an seiner Erlassung nicht abhängig. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1582/64 E VwSlg 6509 A/1964 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 8059 A/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970002252.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-58348