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VwGH 14.05.1965, 2249/64

VwGH 14.05.1965, 2249/64

Rechtssatz


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Normen
BAO §250 Abs1;
BAO §280;
RS 1
Nach § 280 BAO kann der Abgabepflichtige im Berufungsverfahren zwar neue Tatsachen und Beweismittel geltend machen und Anträge stellen, jedoch nur in dem durch § 250 Abs 1 lit b BAO und § 250 Abs 1 lit c BAO gestreckten Rahmen, allenfalls im Rahmen des von der belangten Behörde erweiterten Berufungsthemas (Hinweis E , 1904/63).

*

E , 2249/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3281 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002249.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-58339

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