VwGH 08.02.1977, 2246/76
VwGH 08.02.1977, 2246/76
Rechtssätze
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Normen | BauO Stmk 1968 §61 Abs3; BauRallg impl; VwGG §42 Abs2 lita impl; VwGG §42 Abs2 litc Z3 impl; VwGG §42 Abs2 Z1 impl; VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl; |
RS 1 | Das Unterbleiben des Vergleichsversuches ist kein wesentlicher Verfahrensmangel und rechtfertigt nicht die Aufhebung des Bescheides der Gemeindebehörde durch die Aufsichtsbehörde. |
Normen | |
RS 2 | Schon auf Grund der verfassungsgesetzlichen Anordnung des Art 119a Abs 7 letzter Satz B-VG sind die Aufsichtsmittel unter möglichster Schonung erworbener Rechte Dritter zu handhaben. Das Unterbleiben des Vergleichsversuches ist kein wesentlicher Verfahrensmangel und rechtfertigt nicht die Aufhebung des Bescheides der Gemeindebehörde durch die Aufsichtsbehörde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976002246.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-58336