VwGH 15.03.1965, 2246/64
VwGH 15.03.1965, 2246/64
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Ansuchen auf Verlängerung der Erfüllungsfrist stellt sich als ein Antrag auf Abänderung eines der Berufung nicht mehr unterliegenden Bescheides dar. Durch die Zurückweisung eines solchen Antrages kann der Antragsteller in keinem Recht verletzt sein. (Hinweis auf E vom , Zl. 0202/61 und vom , Zl. 0767/61) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6624 A/1965 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002246.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-58335