Suchen Hilfe
VwGH 15.03.1965, 2246/64

VwGH 15.03.1965, 2246/64

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §59 Abs2;
AVG §68 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Ein Ansuchen auf Verlängerung der Erfüllungsfrist stellt sich als ein Antrag auf Abänderung eines der Berufung nicht mehr unterliegenden Bescheides dar. Durch die Zurückweisung eines solchen Antrages kann der Antragsteller in keinem Recht verletzt sein. (Hinweis auf E vom , Zl. 0202/61 und vom , Zl. 0767/61)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 6624 A/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002246.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58335