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VwGH 27.06.1979, 2227/77

VwGH 27.06.1979, 2227/77

Rechtssatz


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Norm
WEG 1975 §27 Abs2;
RS 1
Die Abgabenbefreiung nach § 27 Abs 2 WEG 1975 setzt voraus, daß bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes () ein schriftlicher Wohnungseigentumsvertrag aller Miteigentümer der Liegenschaft abgeschlossen worden ist. Einem bloßen "Wohnungseigentumsbewerber" (§ 23 Abs 1 WEG 1975) steht die Abgabenbefreiung nach § 27 Abs 2 WEG 1975 nicht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5393 F/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1977002227.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-58296