VwGH 06.04.1962, 2222/61
VwGH 06.04.1962, 2222/61
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Forderungen, die sich aus einer bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erbrachten Leistung ergeben, über die jedoch zum Bilanzstichtag eine Rechnung noch nicht erteilt wurde, sind zum Bilanzstichtag ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit zu bilanzieren. * E , 2222/61 #1 |
Norm | |
RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961002222.X01.1 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-58289