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VwGH 06.04.1962, 2222/61

VwGH 06.04.1962, 2222/61

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Forderungen, die sich aus einer bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erbrachten Leistung ergeben, über die jedoch zum Bilanzstichtag eine Rechnung noch nicht erteilt wurde, sind zum Bilanzstichtag ohne Rücksicht auf ihre Fälligkeit zu bilanzieren.

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E , 2222/61 #1
Norm
RS 1
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdeausführungen in der Frage der Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei Abschluß eines Vergleiches durch einen Steuerberater im Zuge einer Betriebsprüfung (Hinweis E , 2941/55 VwSlg 1710 F/1957).

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E , 2222/61 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002222.X01.1
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-58289