Suchen Hilfe
VwGH 04.02.1966, 2219/65

VwGH 04.02.1966, 2219/65

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
GewStG §5 Abs1;
GewStG §6 Abs1;
RS 1
Die Bestimmungen des § 15 EStG über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrages uneingeschränkt anzuwenden; dem stehen die Vorschriften der §§ 16, 16 a und § 17 EStG nicht entgegen, weil sich diese auf Sondertatbestände des Einkommensteuerrechtes beziehen.

*

E , 2219/65 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002219.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-58280