VwGH 04.02.1966, 2219/65
VwGH 04.02.1966, 2219/65
Rechtssatz
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Normen | GewStG §5 Abs1; GewStG §6 Abs1; |
RS 1 | Die Bestimmungen des § 15 EStG über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind auch bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrages uneingeschränkt anzuwenden; dem stehen die Vorschriften der §§ 16, 16 a und § 17 EStG nicht entgegen, weil sich diese auf Sondertatbestände des Einkommensteuerrechtes beziehen. * E , 2219/65 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965002219.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-58280