VwGH 27.11.1978, 2217/77
VwGH 27.11.1978, 2217/77
Rechtssätze
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Norm | UStG 1972 §4 Abs2 Z2 letzter Satz; |
RS 1 | Trägt ein Sozialhilfeverband die Kosten der Übernahme von Minderjährigen in fremde Pflege, so stellt dies keine Zuschußleistung iSd § 4 Abs 2 Z 2 letzter Satz UStG 1972 dar (Hinweis E , 2322/76, VwSlg 5100 F/1977). |
Norm | UStG 1972 §12 Abs8; |
RS 2 | Während nach der allgemeinen Regel des § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 die Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug davon abhängt, daß eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist, sind die Träger der Sozialversicherung und des Fürsorgewesenes gemäß § 12 Abs 8 UStG 1972 auch berechtigt, für an Versicherte und Hilfeempfänger ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen nach Maßgabe des gewährten Kostenersatzes den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5321 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977002217.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-58276