VwGH 18.05.1979, 2216/78
VwGH 18.05.1979, 2216/78
Rechtssätze
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Norm | ASVG §4 Abs2; |
RS 1 | Ausführungen zur Frage der Versicherungspflicht (Dienstnehmereigenschaft) von Provisionsvertretern. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3228/52 E RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Unter die Bestimmung des § 229 Abs 1 4a ASVG fallen mangels einer entsprechenden Einschränkung in der nicht nur Zeiten einer solchen Beschäftigung, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG begründet hätten, also Zeiten, zu denen der Versicherte im Betrieb der dort genannten Personen ohne Entgelt regelmäßig beschäftigt war und keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachging, sondern auch Zeiten, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 oder 2 ASVG begründet hätten, d. h. Zeiten, in denen der Versicherte im Betrieb seiner Eltern als Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG oder als Lehrling beschäftigt war. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1978002216.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-58274