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VwGH 18.05.1979, 2216/78

VwGH 18.05.1979, 2216/78

Rechtssätze


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Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 1
Ausführungen zur Frage der Versicherungspflicht (Dienstnehmereigenschaft) von Provisionsvertretern.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3228/52 E RS 1
Normen
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;
ASVG §4 Abs1;
RS 2
Unter die Bestimmung des § 229 Abs 1 4a ASVG fallen mangels einer entsprechenden Einschränkung in der nicht nur Zeiten einer solchen Beschäftigung, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG begründet hätten, also Zeiten, zu denen der Versicherte im Betrieb der dort genannten Personen ohne Entgelt regelmäßig beschäftigt war und keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachging, sondern auch Zeiten, die eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 oder 2 ASVG begründet hätten, d. h. Zeiten, in denen der Versicherte im Betrieb seiner Eltern als Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG oder als Lehrling beschäftigt war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002216.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58274