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VwGH 13.07.1951, 2211/49

VwGH 13.07.1951, 2211/49

Rechtssätze


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Normen
BAO §20;
BAO §212 Abs1;
RS 1
Auch Ermessentscheidungen dürfen nur auf Grund eines gehörig festgestellten Sachverhaltes getroffen werden.

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E , 2211/49 #1 VwSlg 448 F/1951;
Normen
BAO §115 Abs1;
BAO §200 Abs1;
RS 2
Die Behörde bleibt auch bei einer vorläufigen Veranlagung grundsätzlich verpflichtet, den Sachverhalt, soweit er bereits festgestellt werden kann, nach den Vorschriften über die amtliche Ermittlungspflicht zu ermitteln. Vor Erlassung eines vorläufigen Einkommensteuerbescheid hat sie den Steuerpflichtigen mindestens zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufzufordern.

*

E , 2211/49 #2 VwSlg 448 F/1951

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 448 F/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1949002211.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58266