VwGH 24.10.1961, 2209/59
VwGH 24.10.1961, 2209/59
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Das Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Mutter ist zu verneinen, wenn diese an keine Arbeitszeit gebunden ist und ihre Tätigkeit für den Steuerpflichtigen "freiwillig nach ihrem Belieben" erbringt. * E , 2209/59 #1; |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen in Zusammenhang damit, daß die Behörde angesichts eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses beim Steuerpflichtigen dessen Lebenshaltungskosten durch Schätzung ermittelte; diese Ausführungen könnten auch in Fällen einer Verbrauchsbesteuerung (§ 95 EStG 1953) bedeutsam sein; es heißt in dem Erkenntnis; "...daß der Lebensaufwand einer Person im allgemeinen nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt werden kann, weil es in der privaten Sphäre eine Aufzeichnungspflicht wie im Geschäftsleben nicht gibt. Es kann demnach auch durch die Vernehmung einer größeren Anzahl von Personen, die nur ganz allgemein über das Thema einer bescheidenen Lebensführung aussagen sollen, über die genauen Lebenshaltungskosten keine absolut zuverlässige Feststellung gemacht werden, sondern es wird in diesen Fällen immer für eine Schätzung ein gewisser Spielraum übrig bleiben." * E , 2209/59 #2 |
Norm | |
RS 3 | Die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn sich aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß ein beim Steuerpflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus sonstigen glaubhaft gemachten Einnahmen, die der Einkommensteuer nicht unterliegen, herrühren kann. * E , 2209/59 #3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1959002209.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-58263