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VwGH 12.06.1959, 2206/58

VwGH 12.06.1959, 2206/58

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Aufwendungen zur Behebung von Hochwasserschäden sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und können nicht bei der steuerlichen Gewinnermittlung mit den von öffentlichen Körperschaften gewährten Hochwasserentschädigungen kompensiert werden. Diese Entschädigungen sind zwar an sich Betriebseinnahmen, jedoch gemäß § 3 Z 6 EStG 1953 steuerfreie Einkommensteile.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2034 F/1959;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958002206.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58254