VwGH 12.06.1959, 2206/58
VwGH 12.06.1959, 2206/58
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Aufwendungen zur Behebung von Hochwasserschäden sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und können nicht bei der steuerlichen Gewinnermittlung mit den von öffentlichen Körperschaften gewährten Hochwasserentschädigungen kompensiert werden. Diese Entschädigungen sind zwar an sich Betriebseinnahmen, jedoch gemäß § 3 Z 6 EStG 1953 steuerfreie Einkommensteile. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2034 F/1959; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1958002206.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-58254