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VwGH 03.12.1965, 2199/64

VwGH 03.12.1965, 2199/64

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Bei Wirtschaftsgütern, die überwiegend die private Lebensphäre berühren, ist dem Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit gegeben, sie durch besondere Widmung zu gewillkürtem Betriebsvermögen zu machen (Hinweis E , 2013/62 und , 192/56).

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E , 2199/64 #1
Norm
RS 2
Eine Villa, die von einer OHG auf einem dem geschäftsführenden Gesellschafter gehörenden Grundstück errichtet wurde und von deren Räumen - wertmäßig gesehen - nur etwa zwei Drittel betrieblich genutzt werden, kann insoweit nicht in das Betriebsvermögen der Gesellschaft einbezogen werden, als sie dem privaten Wohnzwecke des Gesellschafters dient.

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E , 2199/64 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002199.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-58241