VwGH 03.12.1965, 2199/64
VwGH 03.12.1965, 2199/64
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §5; |
RS 1 | |
Norm | EStG 1953 §5; |
RS 2 | Eine Villa, die von einer OHG auf einem dem geschäftsführenden Gesellschafter gehörenden Grundstück errichtet wurde und von deren Räumen - wertmäßig gesehen - nur etwa zwei Drittel betrieblich genutzt werden, kann insoweit nicht in das Betriebsvermögen der Gesellschaft einbezogen werden, als sie dem privaten Wohnzwecke des Gesellschafters dient. * E , 2199/64 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002199.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-58241