VwGH 22.10.1954, 2190/52
VwGH 22.10.1954, 2190/52
Rechtssätze
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Norm | BAO §28 impl; |
RS 1 | Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die mehrere Jahre hindurch ständig und fortlaufend ausgeübt wird, trägt das Merkmal der Nachhaltigkeit auch dann, wenn sie nicht die hauptsächliche Einnahmsquelle des Steuerpflichtigen ist. * E , 2190/52 #1 VwSlg 1024 F/1954; |
Normen | |
RS 2 | Für die Entscheidung, ob die Tätigkeit des Leiters einer Expositur einer Filmverleihgesellschaft, der für die Gesellschaft gegen Provision Geschäfte vermittelt, als Gewerbebetrieb iSd Gewerbesteuergesetzes und der Expositurleiter als Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes zu werten sind, ist es von Bedeutung, ob der Expositurleiter ein Unternehmerwagnis trägt, insbesondere für die mit seiner Vermittlertätigkeit verbundenen Kosten aufzukommen hat. * E , 2190/52 #2 VwSlg 1024 F/1954 |
Norm | VwGG §41 Abs1; |
RS 3 | Dem Bfr ist es nicht verwehrt, im Verfahren vor dem VwGH für die Beurteilung des Sachverhaltes, der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegt, neue rechtliche Gesichtspunkte vorzubringen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1024 F/1954 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1952002190.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-58225