VwGH 25.10.1977, 2184/77
VwGH 25.10.1977, 2184/77
Rechtssätze
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Normen | BauO Stmk 1968 §3 Abs1; BauO Stmk 1968 §61 Abs2; BauRallg impl; |
RS 1 | Erörterungen zur Frage der subjektiven öffentlichen Nachbarrechte und damit im Zusammenhang stehender Verfahrensfragen (Hinweis E , 856/76). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1271/76 E RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Die Berufung einer am Baubewilligungsverfahren in der Eigenschaft als Nachbar beteiligten Partei ist, abgesehen von jenen Fällen, in denen es sich um die prozessuale Stellung des Nachbarn als solche handelt, als unzulässig zurückzuweisen, wenn diese in Bewilligungsverfahren keine Verletzung eines ihr durch die Rechtsordnung gewährleisteten subjektiven öffentlichen Nachbarrechtes geltend gemacht und sohin keine dem Gesetz entsprechende Einwendung erhoben hat. Hinweis auf das (im ERGEBNIS gleichlautende) E vom , Zl. 0033/60, VwSlg 5621 A/1961) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 9417 A/1977 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1977002184.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-58215