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VwGH 25.10.1977, 2184/77

VwGH 25.10.1977, 2184/77

Rechtssätze


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Normen
BauO Stmk 1968 §3 Abs1;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2;
BauRallg impl;
RS 1
Erörterungen zur Frage der subjektiven öffentlichen Nachbarrechte und damit im Zusammenhang stehender Verfahrensfragen (Hinweis E , 856/76).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1271/76 E RS 1
Normen
AVG §42 Abs1 impl;
AVG §63;
AVG §8 impl;
BauO Stmk 1968 §1 Abs2;
BauRallg impl;
VwGG §34 Abs1 impl;
RS 2
Die Berufung einer am Baubewilligungsverfahren in der Eigenschaft als Nachbar beteiligten Partei ist, abgesehen von jenen Fällen, in denen es sich um die prozessuale Stellung des Nachbarn als solche handelt, als unzulässig zurückzuweisen, wenn diese in Bewilligungsverfahren keine Verletzung eines ihr durch die Rechtsordnung gewährleisteten subjektiven öffentlichen Nachbarrechtes geltend gemacht und sohin keine dem Gesetz entsprechende Einwendung erhoben hat. Hinweis auf das (im ERGEBNIS gleichlautende) E vom , Zl. 0033/60, VwSlg 5621 A/1961)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9417 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977002184.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58215