VwGH 09.04.1965, 2184/64
VwGH 09.04.1965, 2184/64
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ermittelt ein inländischer Rechtsanwalt den Gewinn aus seiner Kanzlei nach den Überschüssen der Einnahmen über die Betriebskosten, dann hat er auch Einnahmen zu versteuern, die zwar auf eine vor dem Zuzug nach Österreich im Ausland ausgeübte anwaltliche Tätigkeit zurückgehen, bei ihm aber erst zur Zeit seiner inländischen unbeschränkten Steuerpflicht eingegangen sind (Hinweis auf RFH-Urteil vom , RStBl 1940, S 355). * E , 0871/62, VwSlg 2873 F/1963; * SW: Inländische Einkünfte ausländische Einkünfte |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/05/17 0871/62 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002184.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-58214