VwGH 05.12.1958, 2183/56
VwGH 05.12.1958, 2183/56
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Maschinen, die nicht in neuem, sondern in gebrauchtem Zustand angeschafft wurden, ist geringer als die neuer Maschinen. * E , 2183/56 #1 |
Normen | |
RS 2 | Umfangreiche Instandsetzungsarbeiten, die notwendig waren, um ein gemietetes schwer kriegsbeschädigtes Gebäude benützen zu können, stellen Herstellungsaufwand dar. Derartige Kosten sind auf jeden Fall zu aktivieren und entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses abzuschreiben. * E , 2183/56 #2 |
Normen | |
RS 3 | Werden an Maschinen umfangreiche Reparaturen durchgeführt, die erst nach Ablauf einer längeren Zeit wieder notwendig werden, sind die Aufwendungen nur im Wege der Absetzung auf die Dauer der Nutzung der wieder voll einsatzfähigen Maschinen zu verteilen. * E , 2183/56 #3 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1956002183.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-58210