VwGH 29.04.1966, 2178/65
VwGH 29.04.1966, 2178/65
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Zahlt der Hauseigentümer seinem Mieter für die Aufgabe von Mietrechten eine ABLÖSE, um die freiwerdenden Räume selbst für seinen eigenen Betrieb zu verwenden, so hat er nicht ein "Mietrecht" (also ein bewegliches Wirtschaftsgut erworben, sondern durch die mit einer Werterhöhung verbundene Veräußerung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das eigene Haus, ein UNBEWEGLICHES Wirtschaftsgut. (Hinweis: E , 0032/57; VwSlg 2266 F/1960, E , 2107/61; VwSlg 2639 F/1960). ANMERKUNG: Das Erkenntnis enthält ferner Hinweise auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung zur Frage von Mietrechten des Eigentümers an Gegenstände seines Eigentums. * E , 2178/65 #1; |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965002178.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-58198