VwGH 07.02.1958, 2177/54
VwGH 07.02.1958, 2177/54
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wenn VERLUSTBRINGENDE EXPORTGESCHÄFTE abgeschlossen werden mußten, um aus Importgeschäften herrührende Devisenschulden begleichen zu können, dann sind die Verluste aus den Exportgeschäften durch Bildung einer steuerrechtlich zulässigen RÜCKSTELLUNG für ungewisse Schulden zwecks richtiger Ermittlung des Wertes der am Bilanzstichtag noch aushaftenden Devisenschulden zu berücksichtigen. * E , 2177/54 #1; |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1954002177.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-58195