VwGH 20.02.1959, 2175/57
VwGH 20.02.1959, 2175/57
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Mündliche oder stillschweigende Vereinbarungen über eine Gewinnbeteiligung oder über die Begründung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses müssen, um zu vermeinden, daß steuerliche Wirkungen willkürlich herbeigeführt werden, besonders genau geprüft werden. * E , 2175/57 #1 |
Normen | |
RS 2 | Behauptet der Steuerpflichtige das Bestehen eines steuerlich bedeutsamen Rechtsverhältnisses und legt er Beweismittel vor, die von der Abgabenbehörde für unzureichend befunden werden, so kann er sich nicht darauf berufen, daß mit der Vorlage seiner Beweismittel die Beweislast auf die Behörde übergegangen sei und daß diese den Gegenbeweis zu führen habe. * E , 2175/57 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1957002175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-58188