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VwGH 21.05.1975, 2173/74

VwGH 21.05.1975, 2173/74

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Ausführungen zur Frage der nachträglichen Zahlung von Arbeitslohn an die Tochter.
Norm
RS 2
Auf Grund der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich um keine Nachzahlung oder nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn im Sinne des § 67 Abs 9 EStG 1953 bzw 1967, wenn der Arbeitgeber aus anderen als objektiven Gründen die Lohnzahlung verzögert durchführt. Für die verspätete Zahlung des Arbeitslohnes müssen Gründe maßgebend sein, die nicht im Belieben des Arbeitgebers stehen (Hinweis E , 0869/61, E , 1123/61, E , 0663/64 und E , 0260/68, VwSlg 3882 F/1969).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002173.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58185