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VwGH 14.09.1979, 2171/78

VwGH 14.09.1979, 2171/78

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §29 Z1;
RS 1
Ob eine Versorgungsrente oder eine Kaufpreisrente vorliegt, hängt wesentlich davon ab, ob der entgeltliche Charakter der Transaktion überwiegt (siehe Vorjudikatur). Dabei ist der Wert der Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. Auch die übrigen Umstände, die mit der fraglichen Rente zusammenhängen (hier zunächst Hingabe von Privatkapital gegen Rente und verhältnismäßig bald darauf Übergabe des gewerblichen Betriebes ebenfalls gegen Rente), können im Einzelfall von Bedeutung sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002171.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-58183