VwGH 15.02.1980, 2170/77
VwGH 15.02.1980, 2170/77
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Die Berufstätigkeit der Ehefrau (und die dadurch verursachte Beschäftigung einer HAUSHALTSHILFE) kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige über kein ausreichendes Einkommen verfügt, das für die Bestreitung der Bedürfnisse des Haushaltes und seiner Familie ausreicht (Hinweis E , 1327/53; , 2325/59; , 1557/60). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1977002170.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58181