Suchen Hilfe
VwGH 15.02.1980, 2170/77

VwGH 15.02.1980, 2170/77

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Die Berufstätigkeit der Ehefrau (und die dadurch verursachte Beschäftigung einer HAUSHALTSHILFE) kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige über kein ausreichendes Einkommen verfügt, das für die Bestreitung der Bedürfnisse des Haushaltes und seiner Familie ausreicht (Hinweis E , 1327/53; , 2325/59; , 1557/60).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1977002170.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-58181