VwGH 04.01.1966, 2169/64
VwGH 04.01.1966, 2169/64
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Vernichtung bzw Nichtaufbewahrung von Uraufzeichnungen über die Verrechnung der Erlöse (hier: Paragonblocks) rechtfertigt die Schätzung des Betriebsergebnisses durch die Abgabenbehörde. Auf den Grund der Vernichtung bzw Nichtaufbewahrung kommt es dabei nicht an (Hinweis E , 1802/60, E , 2873/54, VwSlg 1729 F/1957). * E , 2169/64 #1; |
Norm | BAO §184 Abs1; |
RS 2 | Ausführungen a) darüber, daß ein Verstoß gegen das Belegprinzip nicht schlechthin durch eine Zeugenaussage über die Erlösverrechnung saniert werden kann; b) über die Bedeutung des Materialindex für die Schätzung der Betriebsergebnisse im Friseurgewerbe. * E , 2169/64 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1964002169.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-58180