VwGH 05.11.1962, 2160/61
VwGH 05.11.1962, 2160/61
Rechtssatz
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Norm | ErbStG §8 Abs4; |
RS 1 | Ist der Erblasser an einer offenen Handelsgesellschaft oder KG, zu deren Vermögen auch Liegenschaften gehören, gewesen, dann kann nicht vom Erwerb eines Gesellschaftsanteiles im Erbweg neben der Erschaftsteuer auch noch die Erbschaftssteuererhöhung nach § 8 Abs 4 ErbStG, die im wesentlichen ein Grunderwerbsteueräquivalent darstellt, eingehoben werden. * E , 0437/61 #1 VwSlg 2732 F/1962; |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1962/11/05 0437/61 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961002160.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-58166