Suchen Hilfe
VwGH 12.02.1971, 2159/70

VwGH 12.02.1971, 2159/70

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
WRG 1959 §117 Abs1;
WRG 1959 §138;
RS 1
Das Wasserrechtsgesetz begründet im § 138 keinerlei Zuständigkeit der Wasserbehörde zur Entscheidung über den Ersatz von Schäden, die durch eigenmächtige Neuerungen oder Unterlassungen entstanden sind (Hinweis E ).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 7970 A/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970002159.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-58164

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden